Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen sind interne Vereinbarungen in deutschen Organisationen, mit denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen Arbeitsbedingungen festlegen, die nicht abschließend durch Gesetze oder Tarifverträge geregelt sind. Sie ergänzen den Rechtsrahmen auf betrieblicher Ebene und finden vor allem im öffentlichen Dienst sowie in Unternehmen mit Betriebsrat Anwendung; gelegentlich spricht man auch von Dienstvereinbarungen in Behörden oder Dienststellen.
Die Rechtsgrundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Dienstvereinbarungen werden in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und dem/der Belegschaftsvertretung (Betriebsrat, Personalrat)
Zweck ist die praxisnahe Regelung regelmäßiger Abläufe, Transparenz und Rechtssicherheit. Sie ermöglichen flexible Modelle (Schichtpläne, Homeoffice)
Form und Wirkung: Sie sind schriftlich festzuhalten und bindend für Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung im Geltungsbereich. Sie
Abgrenzung: In der Privatwirtschaft verwendet man meist den Begriff Betriebsvereinbarung; im öffentlichen Dienst ist häufiger von