Definitionsgrundlage
Definitionsgrundlage bezeichnet die Grundlage, auf der Begriffe definiert oder abgegrenzt werden. Sie umfasst die Kriterien, die Terminologie in einem bestimmten Kontext festlegen, sowie den Konventionsrahmen, der eine konsistente Auslegung ermöglicht.
In rechtstexten und Normen dient die Definitionsgrundlage dazu, zentrale Begriffe wie Vertrag, Schuldner oder Produkt präzise
In Wissenschaft, Technik und Statistik bezeichnet die Definitionsgrundlage die Materialien und Kriterien, mit denen Begriffe operationalisiert
Typisch umfasst sie mehrere Elemente: der exakte Wortlaut der Definition, Abgrenzungen zu ähnlichen Begriffen, Anwendungsbereich und
Probleme entstehen bei uneinheitlicher Verwendung, veralteten Definitionen oder Mehrdeutigkeit; daher ist eine klare Definitionsgrundlage in der
Siehe auch: Begriffsbestimmung, Definition, Rechtsdefinition, Glossar.