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Definitionsgrundlage

Definitionsgrundlage bezeichnet die Grundlage, auf der Begriffe definiert oder abgegrenzt werden. Sie umfasst die Kriterien, die Terminologie in einem bestimmten Kontext festlegen, sowie den Konventionsrahmen, der eine konsistente Auslegung ermöglicht.

In rechtstexten und Normen dient die Definitionsgrundlage dazu, zentrale Begriffe wie Vertrag, Schuldner oder Produkt präzise

In Wissenschaft, Technik und Statistik bezeichnet die Definitionsgrundlage die Materialien und Kriterien, mit denen Begriffe operationalisiert

Typisch umfasst sie mehrere Elemente: der exakte Wortlaut der Definition, Abgrenzungen zu ähnlichen Begriffen, Anwendungsbereich und

Probleme entstehen bei uneinheitlicher Verwendung, veralteten Definitionen oder Mehrdeutigkeit; daher ist eine klare Definitionsgrundlage in der

Siehe auch: Begriffsbestimmung, Definition, Rechtsdefinition, Glossar.

zu
bestimmen.
Durch
eine
Definitionsklausel
wird
festgelegt,
welche
Bedeutung
einem
Begriff
in
dem
Text
zukommt,
um
Auslegungsstreitigkeiten
zu
vermeiden.
oder
lexikalisch
festgelegt
werden.
Dazu
gehören
Lexika,
Fachliteratur,
Normen,
Gesetzestexte
sowie
empirische
Beobachtungen.
ggf.
zeitliche
oder
räumliche
Geltung.
Definitionsgrundlagen
sollten
nachvollziehbar,
konsistent
und
gegebenenfalls
aktualisierbar
sein.
Regel
Bestandteil
sorgfältiger
Textgestaltung.