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Bürgschaftsvertrag

Der Bürgschaftsvertrag ist ein Sicherungsinstrument im Zivilrecht. In ihm verpflichtet sich der Bürge, die Verbindlichkeit eines Drittschuldners gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen, falls dieser nicht leistet. Die Hauptschuld verbleibt beim Schuldner und der Bürge haftet dem Gläubiger gegenüber subsidiär, es sei denn, es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge wie ein Hauptschuldner haftet. Die Vereinbarung bedarf in der Regel der Schriftform gemäß dem BGB.

Typen und Form: Es gibt verschiedene Ausprägungen der Bürgschaft. Die einfache oder normale Bürgschaft begründet eine

Umfang der Haftung: Der Bürge haftet für die im Bürgschaftsvertrag festgelegte Verbindlichkeit, einschließlich Zinsen, Kosten und

Anwendung und Risiken: Bürgschaften finden häufig Anwendung bei Bankkrediten, Miet- oder Lieferverträgen. Vor Unterzeichnung sollten Umfang,

subsidiäre
Haftung
des
Bürgen.
Die
selbstschuldnerische
Bürgschaft
bedeutet
eine
unmittelbare
Haftung
des
Bürgen
wie
eine
Parallelschuld.
Weitere
Variationen
sind
beschränkte
oder
unbeschränkte
Bürgschaften
sowie
die
Bürgschaft
auf
erstes
Anfordern,
bei
der
der
Gläubiger
sofort
Zahlung
verlangen
kann,
ohne
den
Schuldner
nachweisen
zu
müssen.
Verzugsfolgen,
bis
zur
vereinbarten
Höchstsumme
oder
unbeschränkt,
sofern
nichts
anderes
vereinbart
ist.
Der
Gläubiger
darf
den
Betrag
vom
Bürgen
fordern,
nachdem
der
Schuldner
seiner
Pflicht
nicht
nachkommt;
der
Bürgen
hat
in
der
Regel
ein
Rückgriffsrecht
gegen
den
Schuldner,
sobald
er
die
Zahlung
geleistet
hat.
Laufzeit
und
Höchstbeträge
sorgfältig
geprüft
und
gegebenenfalls
rechtlicher
Rat
eingeholt
werden.