Bürgschaftsvertrag
Der Bürgschaftsvertrag ist ein Sicherungsinstrument im Zivilrecht. In ihm verpflichtet sich der Bürge, die Verbindlichkeit eines Drittschuldners gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen, falls dieser nicht leistet. Die Hauptschuld verbleibt beim Schuldner und der Bürge haftet dem Gläubiger gegenüber subsidiär, es sei denn, es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge wie ein Hauptschuldner haftet. Die Vereinbarung bedarf in der Regel der Schriftform gemäß dem BGB.
Typen und Form: Es gibt verschiedene Ausprägungen der Bürgschaft. Die einfache oder normale Bürgschaft begründet eine
Umfang der Haftung: Der Bürge haftet für die im Bürgschaftsvertrag festgelegte Verbindlichkeit, einschließlich Zinsen, Kosten und
Anwendung und Risiken: Bürgschaften finden häufig Anwendung bei Bankkrediten, Miet- oder Lieferverträgen. Vor Unterzeichnung sollten Umfang,