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Börsengang

Börsengang, auch Initial Public Offering (IPO) genannt, bezeichnet den erstmaligen Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens und eine Notierung an einer Börse wird etabliert. Zweck ist Kapitalbeschaffung für Wachstum, Schuldenabbau oder strategische Investitionen sowie eine Steigerung der Transparenz, Liquidität und Bekanntheit der Aktie.

Ablauf: Vorbereitung durch das Management in Zusammenarbeit mit Emissionsbanken, Due Diligence, Erstellung eines Prospekts, regulatorische Prüfungen

Arten des Börsengangs: Primärer Börsengang bedeutet die Emission neuer Aktien zur Kapitalbeschaffung; sekundäres Angebot bezeichnet den

Regulatorischer Rahmen: Prospektpflicht, regelmäßige Berichterstattung und Ad-hoc-Mitteilungen; In Deutschland erfolgt die Notierung üblicherweise an der Frankfurter

und
Zulassung
durch
Aufsichtsbehörden
und
Börse.
Im
Rahmen
der
Preisbildung
wird
oft
ein
Bookbuilding-Verfahren
genutzt,
um
Emissionspreis
und
Stückzahl
festzulegen.
Nach
der
Zulassung
erfolgt
der
Ersthandel
an
der
Börse,
zum
Beispiel
am
Handelsplatz
Xetra
oder
anderen
Märkten.
Verkauf
bestehender
Aktien
durch
aktuelle
Eigentümer,
beispielsweise
Gründer
oder
Investoren.
Beide
Formen
führen
zu
erhöhten
Transparenz-
und
Regulierungspflichten,
bringen
aber
auch
Kosten
und
potenzielle
Verwässerung
mit
sich.
Wertpapierbörse
bzw.
dem
elektronischen
Handelssystem
Xetra,
im
Einklang
mit
EU-Vorgaben
zur
Prospekt-
und
Marktregulierung.