Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter ist der oberste Beamte der bundesweiten Wahlverwaltung in Deutschland. Er führt eine unabhängige Behörde des Bundes an, die dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zugeordnet ist, und ist verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Bundestagswahlen sowie anderer bundesweiter Wahlen. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Koordination der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene, die Überwachung des Wahlablaufs, die Prüfung der Stimmenauszählung und die Feststellung und Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse sowie der dazugehörigen statistischen Berichte. Der Bundeswahlleiter sorgt dafür, dass Wahlvorgänge rechtskonform, transparent und unparteiisch ablaufen, und arbeitet eng mit den Wahlbehörden der Länder zusammen.
Die rechtliche Grundlage bilden das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO). Diese Regelwerke definieren die Aufgaben,
Historisch entstand die Position nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Neuordnung des Wahlrechts in Deutschland;