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Brandschutzprüfungen

Brandschutzprüfungen sind systematische Prüfungen und Tests der brandschutztechnischen Maßnahmen in Gebäuden oder Anlagen, um deren Wirksamkeit sicherzustellen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen. Sie dienen dem Schutz von Menschenleben, Sachwerten und Umwelt und betreffen sowohl bauliche als auch technische Brandschutzkomponenten.

Rechtliche Grundlagen und Standards orientieren sich an den Bauordnungen der Länder, den einschlägigen Verordnungen zum Brandschutz

Arten von Brandschutzprüfungen umfassen Planungs- und Bauabnahmeprüfungen, Funktionsprüfungen von Brandschutzanlagen (wie Brandmelde-, Lösch- und Rauchabzugssysteme), regelmäßige

Durchführung und Ablauf variieren je nach Gebäudetyp, Risikostufe und Anlagentyp. Typische Prüfkriterien betreffen bauliche Brandabschnitte, Feuerwiderstandsdauer,

Ergebnisse von Brandschutzprüfungen beeinflussen Betriebslizenz, Versicherungsschutz und Haftung. Sie liefern Nachweise für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben,

sowie
an
Normen
und
technischen
Regeln
von
DIN,
EN,
VdS
und
weiteren
Fachstellen.
Diese
legen
Prüfverfahren,
Prüfkriterien
und
Dokumentationsanforderungen
fest
und
regeln,
wer
Prüfungen
durchführt,
welche
Abnahmen
erforderlich
sind
und
in
welchen
Intervallen
wiederkehrende
Prüfungen
erfolgen.
wiederkehrende
Inspektionen
sowie
Prüfungen
nach
baulichen
Änderungen
oder
Sanierungen.
In
vielen
Fällen
erfolgt
zusätzlich
eine
behördliche
Abnahme
oder
eine
Prüfung
durch
die
Feuerwehr
vor
der
Inbetriebnahme.
brandschutztaugliche
Türen
und
Öffnungen,
Rettungswege,
Notbeleuchtung,
Brandmelde-
und
Löschtechnik
sowie
die
Betriebs-
und
Wartungsdokumentation.
Prüfberichte
dokumentieren
Ergebnisse,
Mängel
und
erforderliche
Nachbesserungen.
dienen
der
Sicherheitsbewertung
und
legen
gegebenenfalls
Auflagen
oder
Fristen
zur
Mängelbehebung
fest.