Home

Bilanzprüfung

Bilanzprüfung ist die Untersuchung der Jahres- und Lageberichte sowie der dazugehörigen Abschlussunterlagen eines Unternehmens durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ziel ist es festzustellen, ob die Finanzberichte ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und ob sie den einschlägigen Rechnungslegungsstandards sowie gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In Deutschland bezieht sich der Begriff häufig auf die Abschlussprüfung von Jahresabschlüssen (und Konzernabschlüssen) nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Rechts- und Standardsbasierte Grundlagen sind das HGB in Verbindung mit der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und die durch

Zweck der Bilanzprüfung ist die Verbesserung der Verlässlichkeit von Finanzberichten und damit die Informationsbasis für Investoren,

den
IDW
(Institut
der
Wirtschaftsprüfer)
herausgegebenen
Prüfungsstandards.
Oft
wird
die
Prüfung
nach
internationalen
Grundsätzen
wie
ISA
in
national
adaptierten
Formularen
durchgeführt.
Der
Prüfungsprozess
umfasst
Planung,
Risikobeurteilung,
Prüfung
von
Belegen
und
Kontrollen,
Beurteilung
von
Schätzungen
und
eine
Bewertung
der
Bilanzierung
sowie
der
Berichterstattung.
Am
Ende
steht
der
Prüfungsbericht
(Bericht
des
Abschlussprüfers),
der
je
nach
Ergebnis
einen
Bestätigungsvermerk
enthält,
etwa
einen
uneingeschränkten
(unqualified),
eingeschränkten
oder,
bei
Mängeln,
weiteren
Vermerken.
Gläubiger,
Aufsichtsbehörden
und
andere
Stakeholder.
Auditoren
müssen
unabhängig
sein
und
wahren
berufliche
Sorgfalt.
Die
Bilanzprüfung
unterscheidet
sich
von
der
Internen
Revision,
die
primär
interne
Kontrollen
und
Risikomanagement
prüft;
sie
kann
freiwillig
oder
gesetzlich
vorgeschrieben
sein,
je
nach
Rechtsform,
Größe
und
Börsennotierung
des
Unternehmens.