Betriebsteile
Betriebsteil bezeichnet in der deutschen Wirtschaft eine Untereinheit eines Unternehmens oder Betriebs, die organisatorisch, wirtschaftlich oder räumlich abgegrenzt ist. Betriebsteile können eigenständige Produktionsstätten, Niederlassungen, Abteilungen oder Funktionsbereiche sein. Oft unterscheiden sie sich durch eigenes Budget, Management, Personalbestand oder Produktportfolio, sind aber rechtlich nicht zwangsläufig eigenständige Unternehmen. Ob ein Betriebsteil als eigenständige juristische Person geführt wird, hängt von nationalem Recht und unternehmenspolitischen Entscheidungen ab; häufig handelt es sich um unselbstständige organisatorische Einheiten, wie eine Abteilung oder eine Niederlassung, die in die Konzernstruktur eingegliedert sind.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen: Betriebsstätten, Standorte oder Werke bezeichnen meist geografisch abgegrenzte Orte der Produktion oder
Anwendungsbereiche: In Konzernen mit mehreren Standorten dient der Begriff der Betriebsteil zur organisatorischen Planung, Kosten- und
Vorteile: Die Gliederung in Betriebsteile erleichtert Verantwortung, Transparenz in der Kostenrechnung, Budgetierung und Entscheidungsprozesse sowie die