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Betriebsgrößenentwicklung

Betriebsgrößen, auch Unternehmensgröße genannt, beschreibt die Größe eines Unternehmens. Sie dient der statistischen Einordnung, der politischen Steuerung von Fördermaßnahmen und der wirtschaftlichen Analyse. In der Praxis beruht die Klassifikation überwiegend auf der Zahl der Beschäftigten; in einigen Kontexten spielen zusätzlich Umsatz oder Bilanzsumme eine Rolle.

Die gängige Einordnung orientiert sich an europäischen Maßstäben, die auch in Deutschland verbreitet verwendet werden. Micro-Unternehmen

Betriebsgrößen beeinflussen rechtliche Rahmenbedingungen, Förderzugänge, Ausschreibungsmodalitäten sowie arbeits- und sozialrechtliche Regelungen. KMU erhalten oft spezielle Unterstützungsangebote,

Es ist zu beachten, dass die Betriebsgröße eine pragmatische Klassifikation bleibt: Sie spiegelt nicht notwendigerweise Leistungsfähigkeit,

haben
weniger
als
10
Beschäftigte;
kleine
Unternehmen
umfassen
10
bis
49
Mitarbeitende;
mittlere
Unternehmen
reichen
von
50
bis
249
Beschäftigten.
Große
Unternehmen
arbeiten
mit
250
oder
mehr
Mitarbeitern.
Vielfach
gelten
zusätzlich
Obergrenzen
für
Umsatz
oder
Bilanzsumme
(beispielsweise
EU-Definitionen),
wodurch
die
Grenzen
je
nach
Förderprogramm
oder
Statistik
leicht
variieren
können.
In
Deutschland
werden
viele
Förderprogramme
und
statistische
Auswertungen
jedoch
primär
über
die
Kriterien
Mikro-,
Klein-
und
Mittelerunternehmen
(KMU)
zusammengefasst,
wobei
Umsatz-
und
Bilanzgrenzen
eine
Rolle
spielen.
weil
ihre
Wirtschaftsstruktur
typischerweise
von
kleinerer
Personalstärke,
geringerer
Kapitalintensität
und
stärkerem
Anpassungsbedarf
geprägt
ist.
Gleichzeitig
liefern
größenbasierte
Statistiken
wichtige
Hinweise
auf
Beschäftigungsstrukturen,
Innovationsfähigkeit
und
regionale
Wirtschaftsbeiträge.
Produktivität
oder
Marktanteile
wider
und
kann
branchen-
oder
länderspezifisch
variieren.