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Betreuungskosten

Betreuungskosten sind Aufwendungen für die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege von abhängigen Personen. Dazu zählen Kosten für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Tagespflege, Babysitter oder Tagesmütter ebenso wie Ausgaben für die häusliche Pflege oder Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Der Begriff wird im Alltag häufig synonym mit steuerlich relevanten Aufwendungen verwendet.

In Deutschland können bestimmte Betreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich zu zwei Dritteln der entstandenen

Zusätzlich gibt es steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen, etwa durch Beiträge für

Für die steuerliche Geltendmachung ist eine ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls

Aufwendungen
bis
zu
einer
Höchstgrenze
von
4.000
Euro
je
Kind
und
Kalenderjahr
als
Sonderausgaben
abgesetzt
werden.
Die
Regel
gilt
in
der
Regel
für
Kinder
bis
zur
Vollendung
des
14.
Lebensjahres;
Ausnahmen
können
bei
behinderungsbedingten
Fällen
bestehen.
Für
die
Betreuung
außerhalb
des
Haushalts
können
ebenfalls
Kosten
abgesetzt
werden,
sofern
sie
den
Anforderungen
der
steuerlichen
Vorschriften
entsprechen.
professionelle
Pflege-
und
Betreuungsleistungen,
die
als
haushaltsnahe
Dienstleistungen
oder
als
Pflegeleistungen
berücksichtigt
werden
können.
Die
konkrete
Behandlung
hängt
von
der
Art
der
Leistungen,
dem
Aufenthaltsort
und
weiteren
Faktoren
ab.
Nachweise
über
Anschaffung
von
Betreuungspersonen
und
deren
Berechtigungen.