Beauftragungsvertrags
Beauftragungsvertrag, auch Beauftragungs- oder Mandatsvertrag genannt, ist eine Rechtsbeziehung im deutschen Zivilrecht, bei der eine Partei (Beauftragter) auf Rechnung einer anderen Partei (Beauftragender oder Auftraggeber) bestimmte Aufgaben erledigt. Das Beauftragungsvertragssystem gehört zum Bereich des Auftragsrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 662 bis 675 geregelt ist. Ziel ist die sachgerechte Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Handlungen im Interesse des Auftraggebers, ohne dass ein bestimmter Erfolg garantiert wird.
Typische Beteiligte sind der Beauftragte, der eine Aufgabe übernimmt, und der Auftraggeber, der den Auftrag erteilt
Für den Auftraggeber ergeben sich aus dem Vertrag vor allem die Pflicht zur Vergütung des Beauftragten, soweit
Der Beauftragungsvertrag ist in der Regel jederzeit kündbar, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Pflichtverletzungen kann