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Baustellenbesuche

Baustellenbesuche bezeichnet planmäßige oder außerplanmäßige Begehungen von Bauwerken auf einer Baustelle durch Fachpersonal, um die Ausführung, Qualität, Sicherheit, Termine und Kosten zu überwachen sowie Abstimmungen zwischen Planung, Bauleitung und Auftragnehmer zu ermöglichen.

Typische Akteure: Bauleiter, Architekt, Tragwerks- und Fachingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Vertreter des Bauherrn. Der Ablauf umfasst Vorbesprechung, Begehung

Sicherheit und Rechtsrahmen: In Deutschland gelten Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und DGUV Vorschriften. Pflichten der Auftragnehmer: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung,

Dokumentation: Protokoll der Begehung, Mängelliste, Fotodokumentation, Maßnahmen- und Fristenplan; Verantwortlichkeiten; Weiterverfolgung durch Nachprüfungen und Abnahmen.

Nutzen und Grenzen: Baustellenbesuche dienen der Qualitätssicherung, der frühzeitigen Erkennung von Konflikten und der Planung von

vor
Ort,
Prüfung
der
Übereinstimmung
mit
Plänen
und
Spezifikationen,
Kontrolle
von
Materialien,
Bauablauf
und
Dokumentation
von
Mängeln
oder
Abweichungen;
Vereinbarung
von
Nachbesserungen
oder
Anpassungen.
geeignete
persönliche
Schutzausrüstung;
Zutrittsregelungen,
Absperrungen.
Nachbesserungen
sowie
der
Dokumentation
gesetzlicher
Pflichten;
übermäßige
Begehungen
können
Zeit-
und
Kostenaufwand
erhöhen
und
den
Bauablauf
beeinflussen.