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Barrierearmes

Barrierearmes bezeichnet Entwürfe, Einrichtungen oder Dienstleistungen, deren Gestaltung Hindernisse für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für ältere Menschen so weit wie möglich reduziert. Ziel ist Teilhabe am öffentlichen Leben, am Arbeitsplatz und an kulturellen Angeboten. Der Begriff wird in Architektur, Verkehr, Produktdesign und digitaler Zugänglichkeit verwendet und kann als Maßnahme zur Annäherung an Barrierefreiheit verstanden werden.

Typische Merkmale sind stufenlose oder barrierearme Zugänge (Rampen, Aufzüge), ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen, rutschfeste Bodengestaltung, gut

Anwendungsfelder umfassen öffentliche Gebäude, Verkehrseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze sowie Websites und Apps. Rechts- und Normenvorgaben variieren je

Hinweis: Barrierearmut reduziert Hindernisse, aber vollständige Barrierefreiheit erfordert umfassendere Maßnahmen. Siehe auch Barrierefreiheit, Universelles Design, DIN

erkennbare
Beschilderung,
taktile
Orientierungshilfen,
akustische
Informationen
sowie
visuelle
Signale,
barrierearme
Sanitäranlagen,
niedrig-
oder
höhenverstellbare
Arbeits-
und
Interaktionsflächen,
kontrastreiche
Beleuchtung
und
einfache,
klare
Abläufe.
Bei
digitalen
Angeboten
stehen
kompatible
Strukturen,
alternative
Texte,
sinnvolle
Tastaturbedienung,
sowie
WCAG-konforme
Bedienoberflächen
im
Fokus.
Eine
gute
Akustik,
angemessene
Beleuchtung
und
eine
verständliche
Sprache
unterstützen
die
Nutzbarkeit
zusätzlich.
nach
Land;
in
Deutschland
ist
Barrierefreiheit
eng
mit
DIN
18040
(Barrierefreies
Bauen)
verknüpft,
im
ICT-Bereich
gelten
WCAG
und
EN
301
549;
EU-Richtlinien
betreffen
Webzugänglichkeit.
Nationale
Gesetze
wie
das
BGG
fördern
Barrierearmut
bzw.
Barrierefreiheit.
18040,
WCAG.