Ausgliederung
Ausgliederung bezeichnet im wirtschaftlichen Kontext die rechtliche Trennung eines Unternehmensbereichs oder Vermögenswerts von einem bestehenden Unternehmen in eine eigenständige Rechtseinheit. Ziel ist in der Regel eine stärkere Fokussierung, eine erleichterte Kapitalbeschaffung, Risikostreuung oder eine gezielte Entwicklung eines Geschäftsbereichs.
Formen der Ausgliederung umfassen interne Varianten, bei denen eine Einheit zu einer Tochtergesellschaft oder unabhängigen Gesellschaft
Rechtlich erfolgt eine Ausgliederung in Deutschland typischerweise durch entsprechende Beschlüsse der Gesellschafter, die notariell beurkundet und
Folgen und Auswirkungen betreffen sowohl das Mutterunternehmen als auch die ausgegliederte Einheit. Vorteile sind meist klare