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Ausgliederung

Ausgliederung bezeichnet im wirtschaftlichen Kontext die rechtliche Trennung eines Unternehmensbereichs oder Vermögenswerts von einem bestehenden Unternehmen in eine eigenständige Rechtseinheit. Ziel ist in der Regel eine stärkere Fokussierung, eine erleichterte Kapitalbeschaffung, Risikostreuung oder eine gezielte Entwicklung eines Geschäftsbereichs.

Formen der Ausgliederung umfassen interne Varianten, bei denen eine Einheit zu einer Tochtergesellschaft oder unabhängigen Gesellschaft

Rechtlich erfolgt eine Ausgliederung in Deutschland typischerweise durch entsprechende Beschlüsse der Gesellschafter, die notariell beurkundet und

Folgen und Auswirkungen betreffen sowohl das Mutterunternehmen als auch die ausgegliederte Einheit. Vorteile sind meist klare

ausgegliedert
wird,
sowie
externe
Modelle,
bei
denen
Geschäftsprozesse
oder
Assets
an
Dritte
ausgelagert
werden
(Outsourcing).
In
der
Praxis
wird
der
Begriff
oft
im
Zusammenhang
mit
Spaltung
oder
Abspaltung
verwendet.
im
Handelsregister
eingetragen
werden.
Abhängig
von
der
Struktur
können
auch
gesellschaftsrechtliche
Fragen,
Mitbestimmungsrechte
und
steuerliche
Aspekte
eine
Rolle
spielen.
Bei
der
Übertragung
von
Mitarbeitern
auf
die
neue
Einheit
gilt
in
der
Regel
ein
Betriebsübergang
nach
§
613a
BGB,
der
Arbeitsverträge
und
Rechte
mitüberträgt.
Verantwortlichkeiten,
bessere
Kapitalallokation
und
Risikoseparation.
Nachteile
können
hohe
Transaktionskosten,
Integrationsaufwand,
kulturelle
Unterschiede
und
potenzielle
Reorganisationsrisiken
sein.
Ausgliederungen
finden
vor
allem
in
Konzernstrukturen
statt,
um
Geschäftsbereiche
gezielt
zu
steuern,
zu
verkaufen
oder
effizienter
zu
führen.