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Ausgeliehener

Ausgeliehener ist die attributive Form des Partizips II des Verbs ausleihen. Es beschreibt etwas, das ausgeliehen wurde oder gegenwärtig ausgeliehen ist — also sich im Besitz eines anderen befindet und vorübergehend nicht dem Eigentümer gehört. Häufige Anwendungsfelder finden sich in Bibliotheken, Verleihstellen oder Museen, wo Gegenstände oder Medien als ausgeliehen gekennzeichnet werden.

Etymologie und grammatische Einordnung: Ausgeliehen kommt von dem Verb ausleihen (jemandem etwas überlassen, damit diese Person

Verwendung: Der Begriff wird vor allem zur Kennzeichnung des Status eines Items genutzt, das sich gerade im

Verwandte Begriffe: Ausleihe (Prozess des Verleihens), Ausleiher (Person, die etwas ausleiht), Leihgabe (das zu Verleihende). Beispiele

Beispiele: Der ausgeliehene Film liegt noch im Player. Die ausgeliehenen Bücher müssen bis Freitag zurückgebracht werden.

es
nutzen
kann).
Das
Partizip
II
bildet
zusammen
mit
dem
Präfix
aus-
und
dem
Verbstamm
die
attributive
Form.
Im
Satz
richtet
sich
die
Endung
nach
Genus,
Numerus
und
Kasus
des
Nomens:
der
ausgeliehene
Gegenstand,
die
ausgeliehene
Lampe,
das
ausgeliehene
Buch;
plural
die
ausgeliehenen
Gegenstände,
die
ausgeliehenen
Lampen,
die
ausgeliehenen
Bücher.
Im
Nominativ
Einzahl
mit
bestimmt
Artikel:
der
ausgeliehene
Gegenstand;
mit
unbestimmtem
Artikel:
ein
ausgeliehener
Gegenstand;
ohne
Artikel:
ausgeliehener
Gegenstand.
Verleih
befindet.
In
Bibliotheken
steht
oft
der
Hinweis,
dass
ein
Titel
„ausgeliehen“
ist;
in
Alltagsdeutsch
kann
man
auch
sagen:
„Der
ausgeliehene
Laptop
wird
morgen
zurückgegeben.“
Das
Gegenstück
ist
„zurückgegeben“
oder
„verfügbar“,
je
nach
Status.
illustrieren
die
Unterscheidung
zwischen
nominativem
oder
attributivem
Gebrauch
und
der
Deklination.
Der
Gegenstand
ist
ausgeliehen
und
darf
heute
nicht
benutzt
werden.