Aufliegern
Auflieger bezeichnet im Straßengüterverkehr die Ladeeinheit eines Sattelzuges, die vom Zugfahrzeug getragen wird, ohne selbst Antrieb zu besitzen. Der Auflieger bildet zusammen mit dem Traktor den typischen Sattelzug. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Auflieger oft synonym mit Sattelaufliegern verwendet. Der vordere Teil des Aufliegers wird über eine Kupplungseinheit, meist einen Kingpin, mit der Zugmaschine verbunden und auf dem Fifth Wheel festgehalten. Ohne Zugfahrzeug kann der Auflieger nicht bewegt werden. Am Heck trägt er Achsen, Fahrwerk und Stützen, die das Gewicht beim Rangieren tragen.
Der Aufbau eines Aufliegers umfasst den Ladekörper, Boden, Wände und Decke, je nach Typ Türen oder Ladeklappen,
In der Europäischen Union gelten Regelwerke für Auflieger wie zulässiges Gesamtgewicht, Abmessungen und Ladungssicherung. Übliche Grenzwerte