Aufenthaltsbescheinigungen
Aufenthaltsbescheinigungen sind offizielle Nachweise der Meldebehörde, die den gemeldeten Wohnsitz einer Person in Deutschland bestätigen. Sie werden auf Antrag bei der zuständigen kommunalen Behörde ausgestellt (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus) und dienen dem Nachweis des gewöhnlichen Wohnsitzes für Behörden, Banken, Vermieter, Universitäten und andere Stellen. Die Bescheinigung enthält meist den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift sowie das Ausstellungsdatum; oft wird auch der Hinweis ergänzt, dass der Stand der Daten dem Melderegister zum Ausstellungszeitpunkt entspricht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel; sie bestätigt lediglich den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung. Bei einem Umzug wird in der Regel eine neue Bescheinigung benötigt.
Voraussetzungen und Ablauf: Zur Beantragung ist in der Regel ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.
Gültigkeit und Verwendung: Die Bescheinigung dokumentiert den Stand zum Ausstellungsdatum und verliert mit einer Adressänderung an