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Arbeitsschutzverordnungen

Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umsetzt. Sie legt Grundsätze fest, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten sind, und zielt darauf ab, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Die ArbSchV gilt für alle Betriebe und Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe, und ergänzt spezifische Vorschriften in weiteren Verordnungen.

Kernpflichten der ArbSchV umfassen die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber, daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen sowie Bereitstellung und Unterweisung

Zur Organisation des Arbeitsschutzes können Betriebliche Fachkräfte wie Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte herangezogen werden, wobei der

Die ArbSchV ist Teil der Umsetzung europäischer Richtlinien zum Arbeitsschutz, wird von den Aufsichtsbehörden überwacht und

der
Beschäftigten.
Arbeitgeber
müssen
geeignete
technische,
organisatorische
und
persönliche
Schutzmaßnahmen
festlegen,
Arbeitsmittel
sicher
bereitstellen
und
regelmäßige
Unterweisungen
durchführen.
Die
Gefährdungsbeurteilung
sowie
die
getroffenen
Maßnahmen
sind
zu
dokumentieren
und
regelmäßig
zu
überprüfen.
Einsatz
je
nach
Risikoprofil
des
Betriebs
vorgesehen
ist.
Externe
Fachkräfte
oder
die
Unfallversicherungsträger
können
hinzugezogen
werden,
um
den
Anforderungen
der
ArbSchV
gerecht
zu
werden.
Verstöße
können
verwaltungsrechtliche
Maßnahmen
nach
sich
ziehen.
Die
Verordnung
stärkt
insbesondere
die
Rolle
des
Arbeitgebers
bei
der
Schaffung
sicherer
Arbeitsbedingungen,
auch
in
kleinen
und
mittleren
Unternehmen.