Arbeitsschutzdatenblätter
Arbeitsschutzdienst (auch Dienst für Arbeitssicherheit) bezeichnet spezialisierte Dienstleister oder interne Strukturen eines Unternehmens, die den Arbeitsschutz systematisch planen, durchführen und überwachen. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen.
Rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie einschlägige Verordnungen und Normen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen,
Typische Leistungen umfassen Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, Schulungen und Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz,
Durch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzdienst sollen Risiken reduziert, Rechtskonformität sichergestellt und eine kontinuierliche Verbesserung des