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Arbeitsschutzdatenblätter

Arbeitsschutzdienst (auch Dienst für Arbeitssicherheit) bezeichnet spezialisierte Dienstleister oder interne Strukturen eines Unternehmens, die den Arbeitsschutz systematisch planen, durchführen und überwachen. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen.

Rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie einschlägige Verordnungen und Normen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen,

Typische Leistungen umfassen Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, Schulungen und Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz,

Durch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzdienst sollen Risiken reduziert, Rechtskonformität sichergestellt und eine kontinuierliche Verbesserung des

Betriebsanweisungen
zu
erstellen,
Beschäftigte
zu
unterweisen
und
geeignete
Schutzmaßnahmen
zu
treffen.
In
vielen
Fällen
arbeiten
Unternehmen
mit
externen
Arbeitsschutzdiensten
zusammen,
die
Beratung,
Dokumentation,
Schulung,
Audits
und
operative
Unterstützung
liefern.
Begutachtung
von
Arbeitsmitteln
und
Arbeitsplätzen,
Organisation
von
Schutzmaßnahmen,
Unterstützung
bei
der
Auswahl
persönlicher
Schutzausrüstung,
Unfalluntersuchungen
sowie
Begleitung
von
Audits
oder
Zertifizierungen.
Für
Unternehmen
werden
Sicherheitsfachkräfte
(Sifa),
Arbeitsmediziner,
Brandschutzexperten
und
ggf.
Ergonomieexperten
eingesetzt,
teils
als
feste
Mitarbeiter,
teils
als
externe
Dienstleister.
Arbeitsumfelds
ermöglicht
werden.
Die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
Branche,
Betriebsgröße,
Tätigkeiten
und
individuellen
Gefährdungen
ab.