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Anschlusstermine

Anschlusstermine ist ein in der Praxis der Versorgungs- und Netzbetreiber verwendeter Begriff für den festgelegten Termin, an dem eine Verbindung zwischen einem Endkunden oder einer Anlage und einem Netz oder Dienstleister hergestellt beziehungsweise freigegeben wird. Typische Anwendungsfelder sind Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze sowie Telekommunikations- und Breitbanddienste. Der Begriff beschreibt das Datum, an dem der technische Anschluss erfolgt oder der Service aktiviert wird.

Der Anschlusstermin ergibt sich in der Regel aus einer Abstimmung zwischen Kunde oder Investor, dem Netzbetreiber

Praxisbeispiele umfassen Neubauten, bei denen der Anschlusstermin zur Planung der Anbindung an das Netz genutzt wird,

bzw.
Dienstleister
und
gegebenenfalls
Behörden.
Voraussetzungen
sind
oft
vertragliche
Vereinbarungen
(z.
B.
ein
Anschlussvertrag),
technische
Machbarkeit,
der
Baufortschritt
sowie
die
Installation
von
Anschlüssen,
Mess-
und
Zähleinrichtungen.
Nachdem
diese
Hürden
erfüllt
sind,
wird
ein
konkreter
Termin
für
Installation,
Prüfung
und
Inbetriebnahme
festgelegt.
Der
Termin
kann
je
nach
Regelwerk
als
verbindlich
oder
vorläufig
gelten;
in
Verträgen
sind
oft
Regelungen
zu
Änderungen
oder
Haftung
bei
Verschiebungen
enthalten.
sowie
Telekommunikationsprojekte,
bei
denen
der
Dienst
nach
erfolgreicher
Installation
aktiv
geschaltet
wird.
Verzögerungen
können
durch
Genehmigungen,
Netzkapazität,
Bauarbeiten,
Witterung
oder
technische
Probleme
auftreten.
In
solchen
Fällen
wird
der
Termin
angepasst
und
neu
terminiert,
um
einen
reibungslosen
Übergang
von
Bauphase
zu
Netzbetrieb
sicherzustellen.