AnrechnungErstattung
AnrechnungErstattung bezeichnet im deutschen Verwaltungs- und Sozialrecht den Vorgang, bei dem Erstattungen oder Rückzahlungen Dritter auf bestehende Leistungen oder Ansprüche angerechnet werden. Ziel ist es, Doppelzahlungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Leistungen nur in dem Umfang geleistet werden, wie nötig.
Funktionsweise: Wenn eine Erstattung gezahlt wird, prüft die zuständige Behörde, in welchem Umfang sie auf die
Beispiele: Eine Erstattung von Reise- oder Krankheitskosten durch Dritte kann die Höhe von Leistungen beeinflussen, die
Rechtliche Grundlagen und Praxis: Die Behandlung von Erstattungen richtet sich nach dem jeweiligen Rechtskreis (z. B.