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Alarmmeldung

Alarmmeldung bezeichnet die Übermittlung und Protokollierung eines Alarmereignisses von einer Überwachungseinrichtung an berechtigte Empfänger oder eine zentrale Leitstelle. Sie enthält in der Regel Zeitstempel, Ort, Art des Alarms, Schweregrad, betroffene Anlage sowie gegebenenfalls erste Maßnahmen oder Hinweise auf die Ursache. Ziel ist eine schnelle Reaktion und eine lückenlose Dokumentation des Ereignisses.

Anwendungsbereiche reichen von Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen über Sicherheits- und Prozessleitsysteme bis zu medizinischen Alarmen. Alarmmeldungen können

Typische Übertragungswege und Inhalte umfassen Alarmpanels, Sirenen, Sprachansagen, SMS, E-Mail, Push-Benachrichtigungen oder Anrufe durch eine Leitstelle.

Der Ablauf einer Alarmmeldung umfasst zügige Verifizierung, ggf. Eskalation an weitere Stellen, sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Es gibt normative Vorgaben und Standards, die Meldung, Übertragungssicherheit, Protokollierung und Datenschutz betreffen. In Deutschland und

automatisch
durch
Sensoren
oder
manuell
durch
Personal
ausgelöst
werden.
Der
Begriff
wird
oft
unterschieden
von
der
Alarmierung,
die
den
eigentlichen
Prozess
der
Benachrichtigung
von
Personen
oder
Stellen
beschreibt.
Eine
Alarmmeldung
sollte
eindeutig
identifizierbar
sein,
Informationen
zur
Ursache
oder
zum
betroffenen
Bereich
enthalten
und
klare
Anweisungen
für
das
weitere
Vorgehen
ermöglichen.
oder
Schadensbegrenzung,
Benachrichtigung
von
Einsatzkräften
und
eine
lückenlose
Dokumentation.
In
großen
Einrichtungen
laufen
Meldung
und
Reaktion
oft
automatisiert
ab,
mit
menschlicher
Freigabe
oder
zusätzlichen
Kontrollen.
vielen
europäischen
Ländern
beeinflussen
DIN-,
EN-
und
VdS-Standards
sowie
vertragliche
Vereinbarungen,
wie
Alarmmeldungen
zu
gestalten
und
zu
behandeln
sind.