Aktivierungsanteil
Der Begriff **Aktivierungsanteil** bezieht sich in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungslegung auf den Teil eines Vermögenswerts, der aktiviert, also in der Bilanz als Anlagevermögen erfasst wird. Im Gegensatz dazu wird der verbleibende Teil oft als Aufwand verbucht, insbesondere bei immateriellen Vermögenswerten oder Entwicklungskosten.
Ein klassisches Beispiel ist die Entwicklung eines neuen Produkts. Die Kosten für die Forschung (Forschungsphase) werden
In der Steuerbilanz und Handelsbilanz können sich Unterschiede ergeben, da steuerliche Vorschriften strengere oder liberalere Regeln
Der Aktivierungsanteil beeinflusst die Bilanzstruktur, da er das Eigenkapital erhöht und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)