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Akquisitionen

Akquisitionen bezeichnet im Wirtschaftsleben den Erwerb eines Unternehmens oder wesentlicher Vermögenswerte durch ein anderes Unternehmen. Sie stellen eine Form der Unternehmensübernahme dar und unterscheiden sich von Fusionen oder strategischen Allianzen. Akquisitionen können in verschiedenen Formen erfolgen, zum Beispiel durch den Erwerb von Anteilen (Share Deal) oder durch den Kauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Asset Deal). Je nach Struktur kann es sich um eine vollständige oder eine partielle Übernahme handeln.

Der Akquisitionsprozess umfasst mehrere Phasen. Zunächst erfolgt die Zieldefinition und Beschaffung potenzieller Kandidaten. In der Due-Diligence-Prüfung

Motivation für Akquisitionen liegt häufig in der Beschleunigung von Wachstum, der Erlangung von Marktkontrolle oder Synergien

Regulatorische und finanzielle Aspekte spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Finanzierung kann durch Eigenkapital, Fremdkapital oder

In der Praxis führen Akquisitionen sowohl bei großen Konzernen als auch in mittelständischen Unternehmen zu wichtigen

werden
finanzielle,
rechtliche,
steuerliche
und
operationale
Aspekte
gründlich
bewertet.
Auf
Basis
der
Ergebnisse
erfolgt
die
Unternehmensbewertung
und
Verhandlungen,
gefolgt
von
Signing
und
Closing.
Nach
dem
Abschluss
beginnt
oft
die
Post-Merger-Integration
(PMI),
in
der
Organisation,
Systeme,
Prozesse
und
Kulturen
zusammengeführt
werden.
durch
Kosten-
bzw.
Umsatzeffekte.
Weitere
Gründe
sind
der
Erwerb
von
Technologien,
Markenrechten,
Kundennetzwerken
oder
geografischer
Expansion.
Mischformen
erfolgen.
Kartellrechtliche
Freigaben
durch
Behörden
(z.
B.
EU-Kommission
oder
Bundeskartellamt)
sind
häufig
Voraussetzung.
Risiken
liegen
in
Integrationsschwierigkeiten,
kulturellen
Konflikten,
Über-
oder
Unterbewertung
sowie
einer
erhöhten
Verschuldung.
strategischen
Entscheidungen
und
Transformationsprozessen.