Absichtserklärung
Absichtserklärung bezeichnet in der Regel eine formale schriftliche Erklärung, in der sich eine Person oder eine Organisation zu bestimmten zukünftigen Handlungen oder einer Zusammenarbeit verpflichtet. Im deutschsprachigen Kontext wird der Begriff oft synonym mit „Letter of Intent“ (LoI) verwendet. Im Unterschied zu einem verbindlichen Vertrag dokumentiert eine Absichtserklärung primär eine geäußerte Absicht und dient als Orientierung für weitere Verhandlungen; sie kann jedoch auch verbindliche Teile enthalten.
Inhaltlich enthält eine Absichtserklärung üblicherweise die beteiligten Parteien, den Zweck der Zusammenarbeit, den geplanten Gegenstand, den
Rechtswirkung: In der Regel ist eine Absichtserklärung nicht als verbindlicher Vertrag anzusehen. Allerdings können einzelne Passagen
Verwendungsfelder: Häufig findet sich eine Absichtserklärung im Geschäftsleben, insbesondere bei Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures, Forschungskooperationen,