Abschneiden
Abschneiden ist ein deutsches Substantiv, das aus dem Verb abschneiden gebildet wird. Es bezeichnet den Akt des Abtrennens oder Entfernens eines Teils von etwas – zum Beispiel das Abschneiden eines Zweigs, von Haaren oder von Fingernägeln. Übertragen wird der Begriff auch verwendet, um das Resultat einer Bewertung oder eines Wettbewerbs zu beschreiben, etwa das Abschneiden einer Mannschaft in einem Turnier oder das Abschneiden bei einer Prüfung.
Als Verb bedeutet abschneiden wörtlich, etwas abzulösen oder abzukappen. Typische Anwendungen sind das Haare- oder Zweigeabschneiden:
Das Abschneiden kann auch eine fachliche Bezeichnung in speziellen Kontexten sein, etwa in der Landwirtschaft oder