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öffentlichem

**Öffentlichem**

Das Wort „öffentlichem“ bezieht sich auf Dinge, die der Allgemeinheit gehören oder zugänglich sind. Im rechtlichen und politischen Kontext bezeichnet es insbesondere Bereiche, die nicht privat, sondern für alle Bürger oder eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder öffentliche Verkehrsmittel sind Beispiele für solche Bereiche, die dem Gemeinwohl dienen und nicht dem Eigentum einzelner Personen oder Unternehmen unterliegen.

Im rechtlichen Sinne kann „öffentlichem“ auch die Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Körperschaft oder Institution annehmen, etwa

In der Sprache wird „öffentlichem“ häufig als Attribut verwendet, um auf die Gemeinwohlorientierung eines Gegenstands oder

Ein zentrales Merkmal des Öffentlichen ist die Transparenz und Teilhabe. Öffentliche Entscheidungen und Prozesse sind oft

bei
öffentlichen
Unternehmen
oder
Behörden.
Diese
unterliegen
oft
strengen
Regeln
und
sind
für
die
Erfüllung
öffentlicher
Aufgaben
zuständig.
Im
Gegensatz
zu
privaten
Unternehmen
oder
Organisationen
haben
sie
keine
Gewinnerzielungsabsicht,
sondern
dienen
der
Versorgung
oder
Dienstleistung
für
die
Bevölkerung.
einer
Handlung
hinzuweisen.
Beispielsweise
spricht
man
von
„öffentlichem
Raum“,
„öffentlichen
Geldern“
oder
„öffentlichen
Veranstaltungen“.
Die
Betonung
liegt
dabei
auf
der
kollektiven
Nutzung
und
Verantwortung.
offen
für
die
Öffentlichkeit,
um
Vertrauen
und
Mitwirkung
zu
ermöglichen.
Dies
gilt
besonders
in
Demokratien,
in
denen
Bürger:innen
Einfluss
auf
politische
und
administrative
Maßnahmen
nehmen
können.