Übertrittsregelungen
Übertrittsregelungen bezeichnet man die schulrechtlich geregelten Verfahren zum Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I. Sie regeln, welcher Schulform ein Kind zugewiesen wird (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Gesamtschule) und welche Kriterien, Fristen und Verfahren dabei gelten. Da Bildungspolitik in der Bundesrepublik föderal organisiert ist, unterscheiden sich die Details erheblich zwischen den Bundesländern; es gibt keinen bundesweit einheitlichen Standard.
Typische Inhalte umfassen die Leistungsbeurteilung der Grundschulzeit, die Erstellung eines Abschlusszeugnisses oder einer Übergangsbescheinigung mit einer
Die Regelungen berücksichtigen zudem Förder- und Unterstützungsangebote, wie individuelle Förderpläne, Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Lern- und