Home

Übernehmerin

Übernehmerin ist in der Rechts- und Wirtschaftssprache die Bezeichnung für die Person oder juristische Person, die bei einer Übertragung von Rechten und Pflichten die Stellung des Übernehmers übernimmt. Sie ist die feminine Form zu Übernehmer und wird verwendet, wenn die neue Vertragspartei weiblich ist. Der Gegenpart hierzu ist der Übergeber oder Verkäufer.

Anwendungsfelder umfassen Unternehmensübernahmen, Vertragsanpassungen durch Abtretung oder Novation sowie Betriebs- oder Vermögensübertragungen. Im Rahmen von Liefer-

Rechtliche Folgen: Die Übernehmerin übernimmt durch die Vereinbarung die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem bisherigen

Sprachliche Anmerkungen: Die Bezeichnung ist geschlechtsbezogen und wird verwendet, wenn die neue Inhaberin weiblich ist. In

oder
Mietverträgen
kann
die
Übernehmerin
als
neue
Vertragspartnerin
in
die
bestehenden
Rechte
und
Pflichten
eintreten
und
an
Stelle
des
bisherigen
Partners
treten.
Häufig
erfolgt
dies
durch
Abtretung,
Novation
oder
vertragliche
Vereinbarungen
zwischen
den
Beteiligten.
Vertrag
oder
Rechtsverhältnis.
Dazu
können
Zustimmungserfordernisse
Dritter,
Übergangsvoraussetzungen
oder
individuelle
Haftungsregelungen
gehören.
Vor
einer
Übernahme
wird
meist
eine
Due-Diligence-Prüfung
durchgeführt,
und
Haftung
für
Altverbindlichkeiten
ist
verhandelbar
oder
beschränkt,
je
nach
Vertrag.
gemischtgeschlechtlichen
oder
formelleren
Texten
kann
auch
die
maskuline
Form
Übernehmer
verwendet
werden
oder
eine
neutrale
Formulierung
gewählt
werden.
Der
Begriff
findet
sich
vor
allem
in
deutschrsprachigen
Rechts-
und
Wirtschaftsverhältnissen.