Übernehmerin
Übernehmerin ist in der Rechts- und Wirtschaftssprache die Bezeichnung für die Person oder juristische Person, die bei einer Übertragung von Rechten und Pflichten die Stellung des Übernehmers übernimmt. Sie ist die feminine Form zu Übernehmer und wird verwendet, wenn die neue Vertragspartei weiblich ist. Der Gegenpart hierzu ist der Übergeber oder Verkäufer.
Anwendungsfelder umfassen Unternehmensübernahmen, Vertragsanpassungen durch Abtretung oder Novation sowie Betriebs- oder Vermögensübertragungen. Im Rahmen von Liefer-
Rechtliche Folgen: Die Übernehmerin übernimmt durch die Vereinbarung die bestehenden Rechte und Pflichten aus dem bisherigen
Sprachliche Anmerkungen: Die Bezeichnung ist geschlechtsbezogen und wird verwendet, wenn die neue Inhaberin weiblich ist. In