voreingenommen
Voreingenommen ist ein deutsches Adjektiv, das eine Haltung, Beurteilung oder Einschätzung beschreibt, die durch vorbestehende Meinungen, Erfahrungen oder Zugehörigkeiten beeinflusst ist und damit nicht vollständig objektiv wirkt. Der Begriff kann sich auf Individuen, Gruppen oder Institutionen beziehen und wird häufig verwendet, um Mangel an Neutralität in Forschung, Journalismus, Politik oder Gerichtsprozessen zu benennen.
Etymologie: Das Wort setzt sich aus vor- („vor“ bzw. im Voraus) und eingenommen („genommen“) zusammen und bedeutet
Verwendung: In der Praxis deutet eine voreingenommene Haltung darauf hin, dass Belege zugunsten einer Seite oder
Synonyme und verwandte Begriffe: befangen, parteiisch, einseitig. Gegenpole sind objektiv, unparteiisch. Die Substantivformen sind Voreingenommenheit (Allgemeinbias)
Beispiele: „Der Gutachter war voreingenommen und berücksichtigte nicht alle relevanten Belege.“ oder „Die Berichterstattung wurde wegen