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voreingenommen

Voreingenommen ist ein deutsches Adjektiv, das eine Haltung, Beurteilung oder Einschätzung beschreibt, die durch vorbestehende Meinungen, Erfahrungen oder Zugehörigkeiten beeinflusst ist und damit nicht vollständig objektiv wirkt. Der Begriff kann sich auf Individuen, Gruppen oder Institutionen beziehen und wird häufig verwendet, um Mangel an Neutralität in Forschung, Journalismus, Politik oder Gerichtsprozessen zu benennen.

Etymologie: Das Wort setzt sich aus vor- („vor“ bzw. im Voraus) und eingenommen („genommen“) zusammen und bedeutet

Verwendung: In der Praxis deutet eine voreingenommene Haltung darauf hin, dass Belege zugunsten einer Seite oder

Synonyme und verwandte Begriffe: befangen, parteiisch, einseitig. Gegenpole sind objektiv, unparteiisch. Die Substantivformen sind Voreingenommenheit (Allgemeinbias)

Beispiele: „Der Gutachter war voreingenommen und berücksichtigte nicht alle relevanten Belege.“ oder „Die Berichterstattung wurde wegen

wörtlich
„vorher
genommen“
bzw.
„vorab
bereits
entschieden“.
Diese
Abstammung
betont
den
Aspekt
einer
vorgefassten
Meinung.
eines
Schlusses
gewertet
werden,
während
widersprüchliche
Informationen
ignoriert
oder
abgewertet
werden.
Ursachen
können
persönliche
Bindungen,
Ideologien
oder
organisatorische
Ziele
sein.
Der
Begriff
trägt
in
der
Regel
eine
negative
Konnotation,
kann
aber
auch
eine
temporäre,
zu
Beginn
einer
Debatte
eingestellte
Bereitschaft
zur
Berücksichtigung
bestimmter
Perspektiven
beschreiben.
bzw.
Vorurteil
(vorgefasste
negative
Meinung).
ihrer
voreingenommenen
Perspektive
kritisiert.“