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verfassungskonform

Verfassungskonform ist ein Adjektiv der deutschen Sprache, das beschreibt, dass etwas mit der Verfassung eines Staates oder Landes in Einklang steht oder dieser entspricht. Es wird vor allem im juristischen, politischen und öffentlichen Diskurs verwendet, um die Übereinstimmung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsakten oder politischen Maßnahmen mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen hervorzuheben.

Im Bereich des Verfassungsrechts wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen oder behördliche Maßnahmen verfassungskonform sind. Ist dies

Verfassungskonformität wird häufig in Debatten über Grundrechte, Datenschutz, Freiheitsrechte, Gleichbehandlung und Gewaltenteilung thematisiert. Behörden, Parlamentarier und

Der Begriff ist eine Zusammensetzung aus Verfassung und konform und ist in Deutschland, Österreich und der

der
Fall,
gelten
sie
als
verfassungskonform
oder
verfassungsgemäß;
sind
sie
dagegen
verfassungswidrig,
verstoßen
sie
gegen
die
Verfassung.
Gerichte
wie
Verfassungsgerichte
oder
Oberste
Gerichtshöfe
werten
entsprechende
Maßnahmen
danach,
ob
sie
die
Grundrechte
schützen
und
die
verfassungsmäßigen
Prinzipien
wahren.
politische
Akteure
nutzen
den
Begriff,
um
normative
Anforderungen
zu
benennen,
die
eine
Maßnahme
erfüllen
muss,
um
zulässig
zu
sein.
In
der
Praxis
dient
er
der
Orientierung
darüber,
ob
Handlungen
legitim
sind
und
rechtliche
Risiken
minimieren.
Schweiz
geläufig.
Er
betont
die
Übereinstimmung
mit
den
Grundprinzipien
der
Verfassung
und
unterscheidet
sich
von
rein
formalen
Rechtsbezeichnungen,
indem
er
das
inhaltliche
Rechtsprinzip
in
den
Vordergrund
stellt.