syndizierter
Der Begriff syndizierter ist ein Adjektiv aus dem Bank- und Finanzjargon, abgeleitet von Syndizierung. Er bezeichnet etwas, das durch ein Syndikat entstanden oder finanziert wurde. Im Finanzwesen kommt der Ausdruck vor allem in der Form eines syndizierten Kredits oder einer syndizierten Finanzierung vor. Dabei handelt es sich um eine Kreditvereinbarung, bei der mehrere Kreditgeber gemeinsam einen größeren Kredit an einen einzigen Kreditnehmer bereitstellen. In der Praxis übernimmt meist eine führende Bank, der sogenannte Arrangeur, die Koordination, verhandelt die Kreditbedingungen und bildet zusammen mit weiteren Instituten das Kredit-Syndikat. Der Kredit wird dem Kreditnehmer als eine einzige Darlehensvereinbarung gewährt, während die Haftung und das Risiko auf die Syndikatsmitglieder verteilt werden. Die Konditionen richten sich nach der Bonität des Kreditnehmers sowie der Größe und Struktur des Syndikats; häufig fallen Gebühren für Arrangement und Syndizierung an.
Syndizierte Finanzierungen finden vor allem bei großen Unternehmenskrediten, Infrastruktur- oder Projektfinanzierungen Anwendung, bei denen kein einzelnes
Außerhalb des Finanzwesens wird das Wort selten gebraucht, kann aber allgemein in der Bedeutung „durch mehrere