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haftungsrelevante

Haftungsrelevante ist ein adjektivischer Begriff aus dem deutschen Zivil- und Verwaltungsrecht, der Tatsachen, Umstände oder Handlungen beschreibt, die Einfluss auf die Frage der Haftung einer Person oder Organisation haben können. Im Zusammenhang mit Schadensersatz, vertraglicher Haftung oder Produkthaftung bezeichnet der Ausdruck solche Gegebenheiten, die eine Haftung begründen, erhöhen oder ausschließen können.

Verwendung findet der Begriff insbesondere in der Abgrenzung von relevanten und irrelevanten Informationen für die Beurteilung

In der Praxis bedeutet dies, dass Parteien in Verhandlungen, Verträgen oder Gerichtsverfahren darauf achten müssen, welche

Unterscheidungen können je nach Rechtsordnung variieren. Allgemein gilt: Je klarer ein Umstand als haftungsrelevant erkannt wird,

einer
Haftung.
So
können
etwa
fahrlässiges
oder
vorsätzliches
Fehlverhalten,
Pflichtverletzungen
aus
einem
Schuldverhältnis,
vertraglich
zugesicherte
Eigenschaften
oder
verursachte
Schäden
als
haftungsrelevante
Umstände
gelten.
Auch
Kausalität,
Rechtswidrigkeit
und
Schaden
gehören
in
vielen
Fällen
zur
Prüfung
haftungsrelevanter
Tatsachen.
Tatsachen
der
Haftung
zuzurechnen
sind.
Versicherer,
Auftraggeber
oder
Gerichte
prüfen
haftungsrelevante
Umstände,
um
den
Umfang
der
Schuld,
den
Schadensersatz
und
ggf.
Haftungsausschlüsse
zu
bestimmen.
desto
größer
ist
seine
Bedeutung
für
den
Haftungsausgangspunkt.
Der
Begriff
wird
oft
in
Verbindung
mit
„Tatsachen“
oder
„Umstände“
verwendet,
z.
B.
haftungsrelevante
Tatsachen
im
Versicherungsvertragsrecht.