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branchenüblichen

Branchenüblich ist ein adjektivischer Begriff, der ausdrückt, dass eine Praxis, ein Preis, eine Qualität oder ein Vorgehen dem in einer bestimmten Branche üblichen Maßstab entspricht. Der Ausdruck verweist auf eine normative Orientierung, die sich aus Beobachtung und gemeinsamen Gewohnheiten innerhalb einer Branche ergibt.

Die Wortbildung setzt sich zusammen aus branchen- (Bezug zur Branche) und üblich (als Standard geltend). Branchenkodizes

Typische Einsatzgebiete finden sich in Preisfestsetzungen, Honoraren, Arbeits- und Qualitätsstandards sowie betrieblichem Vorgehen. Beispiele sind branchenübliche

Es gibt Grenzen: Branchenüblichkeit variiert nach Region, Unternehmensgröße und Marktentwicklung. Was in einer Branche als Standard

Siehe auch: Branchenstandards, Marktüblichkeit, Tarifverträge, Qualitätsmanagement.

sind
oft
informell
und
regional
unterschiedlich,
können
aber
in
Verträgen
oder
Ausschreibungen
als
Orientierung
dienen.
Branchenüblich
unterscheidet
sich
damit
von
marktüblich
(allgemeiner
Markt)
und
von
tariflich
festgelegten
Standards,
die
durch
Tarifverträge
verbindlich
geregelt
sein
können.
Preise
in
der
Bau-
oder
IT-Branche,
branchenübliche
Arbeitszeiten
oder
branchenübliche
Zertifizierungen
und
Qualitätsanforderungen.
In
Verträgen
dient
der
Begriff
oft
als
Bezugspunkt,
um
Fairness
und
Angemessenheit
zu
begründen,
ohne
verbindlich
gesetzlich
geregelt
zu
sein.
gilt,
kann
in
einer
anderen
Branche
oder
in
Westeuropa
vs.
D-A-CH-Abgrenzungen
anders
sein.
Zudem
kann
die
Orientierung
an
Branchenkultur
genutzt
werden,
um
niedrige
Löhne
zu
rechtfertigen,
weshalb
branchenüblich
nicht
automatisch
fair
oder
rechtlich
bindend
ist.