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bedürftigkeitsabhängig

Bedürftigkeitsabhängig bezeichnet in der deutschen Sozialpolitik ein Prinzip, nach dem Leistungen, Berechtigungen oder Ansprüche gemäß dem festgestellten Bedarf einer Person oder eines Haushalts bemessen und gewährt werden. Der Bedarf ergibt sich in der Regel aus Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße, Alter, Gesundheitszustand und weiteren Lebensumständen. Im Unterschied zu beitragsorientierten oder universellen Modellen richten sich Leistungen hier nach dem tatsächlich bestehenden Bedarf und den Anspruchsvoraussetzungen.

Anwendungsbereiche und Beispiele finden sich vor allem in der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung und Sozialhilfe. Typische Beispiele sind

Der Verwaltungsprozess umfasst in der Regel die Prüfung von Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße und weiteren relevanten Faktoren.

In der Diskussion wird oft zwischen bedürftigkeitsabhängiger Unterstützung und universelleren Ansätzen unterschieden. Befürworter betonen eine zielgenaue

Leistungen
nach
dem
SGB
II
(Grundsicherung
für
Arbeitssuchende)
sowie
nach
dem
SGB
XII
(Sozialhilfe
bzw.
Grundsicherung
im
Alter
und
bei
Erwerbsminderung),
wo
der
Bedarf,
die
Kosten
der
Unterkunft
und
gegebenenfalls
Vermögensfreibeträge
eine
zentrale
Rolle
spielen.
Auch
Wohngeld
wird
in
vielen
Fällen
bedürftigkeitsabhängig
gewährt.
Nicht
alle
Leistungen
sind
ausschließlich
bedürftigkeitsabhängig;
einige,
wie
bestimmte
Kindergeldbestandteile,
folgen
anderen
Berechnungsarten
oder
kombinieren
mehrere
Kriterien.
Auf
Basis
dieser
Prüfung
wird
der
individuelle
Bedarf
bestimmt,
der
als
Grundlage
für
die
Höhe
der
Leistung
dient.
Dabei
können
Freibeträge,
Ausschöpfungsgrenzen
und
Härtefallregelungen
eine
Rolle
spielen.
Hilfe,
Kritiker
weisen
auf
potenzielle
Stigmatisierung,
Bürokratie
und
Anreizeffekte
hin.
Der
Begriff
selbst
verweist
auf
die
gezielte
Hilfe
dort,
wo
Bedürftigkeit
besteht.