bedürftigkeitsabhängig
Bedürftigkeitsabhängig bezeichnet in der deutschen Sozialpolitik ein Prinzip, nach dem Leistungen, Berechtigungen oder Ansprüche gemäß dem festgestellten Bedarf einer Person oder eines Haushalts bemessen und gewährt werden. Der Bedarf ergibt sich in der Regel aus Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße, Alter, Gesundheitszustand und weiteren Lebensumständen. Im Unterschied zu beitragsorientierten oder universellen Modellen richten sich Leistungen hier nach dem tatsächlich bestehenden Bedarf und den Anspruchsvoraussetzungen.
Anwendungsbereiche und Beispiele finden sich vor allem in der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung und Sozialhilfe. Typische Beispiele sind
Der Verwaltungsprozess umfasst in der Regel die Prüfung von Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße und weiteren relevanten Faktoren.
In der Diskussion wird oft zwischen bedürftigkeitsabhängiger Unterstützung und universelleren Ansätzen unterschieden. Befürworter betonen eine zielgenaue