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aufgeschobene

Aufgeschobene bezeichnet im Deutschen die attributive Form des Partizips II des Verbs aufschieben, das „verschieben, verzögern“ bedeutet. Es dient dazu, Dinge, Pläne oder Entscheidungen zu beschreiben, deren Ausführung zeitlich verschoben wurde, statt sie zu annullieren. Typische Ausdrücke sind zum Beispiel „aufgeschobene Termine“, „aufgeschobene Entscheidungen“ oder „aufgeschobene Maßnahmen“.

Grammatikalisch leitet sich das Adjektiv von dem Partizip „aufgeschoben“ ab. In attributiver Stellung wird es entsprechend

Zur Substantivierung ist auch die Großschreibung „das Aufgeschobene“ möglich, etwa wenn man die Gesamtheit verschobener Gegenstände

Historisch-linguistisch stammt es direkt vom Verb aufschieben. Das Präfix „auf-“ signalisiert dabei zeitliche Verschiebung in die

dem
Kasus,
Numerus
und
Genus
dekliniert:
Singular
Maskulinum:
der
aufgeschobene
Termin;
Singular
Feminin:
die
aufgeschobene
Frist;
Singular
Neutrum:
das
aufgeschobene
Datum.
Plural:
die
aufgeschobenen
Termine.
Ohne
Artikel
folgt
die
starke
Deklination:
ein
aufgeschobener
Termin,
eine
aufgeschobene
Frist,
ein
aufgeschobenes
Datum.
nennen
will:
Das
Aufgeschobene
wurde
erneut
diskutiert.
Zukunft;
in
der
Praxis
bedeutet
es
fast
immer
eine
vorübergehende
Verzögerung,
nicht
eine
endgültige
Absage.
In
Verwaltung,
Politik
und
Wirtschaft
ist
der
Begriff
verbreitet,
besonders
in
Kontexten,
in
denen
Termine,
Fristen
oder
Maßnahmen
nach
hinten
verlegt
werden.