Zwischenholding
Zwischenholding, auch Zwischenholdinggesellschaft genannt, bezeichnet in vielen Unternehmensstrukturen eine rechtlich eigenständige Gesellschaft, die als Zwischenstufe zwischen einer Muttergesellschaft und operativen Tochtergesellschaften fungiert. Sie hält typischerweise Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften und wird von der Muttergesellschaft kontrolliert oder zumindest dem Konzern untergeordnet.
Zweck und Einsatzmöglichkeiten einer Zwischenholding sind vielfältig. Sie dient oft der Risikoselektion innerhalb eines Konzerns, der
Struktur und rechtliche Ausgestaltung variieren je nach Rechtsraum. In deutschsprachigen Ländern ist eine Zwischenholding häufig als
Vorteile einer Zwischenholding umfassen klare Eigentumsverhältnisse, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten auf Gruppenebene, potenzielle steuerliche Gestaltungsräume und eine bessere
Siehe auch: Holdinggesellschaft, Konzernstruktur, Nachfolgeregelung.