Zweckwidrigkeit
Zweckwidrigkeit ist ein Begriff des deutschen Strafrechts, der eine Prüfkategorie bei der Auslegung von Straftatbeständen bezeichnet. Er beschreibt, dass eine Handlung zwar objektiv den tatbestandlichen Merkmalsumfang einer Norm erfüllen kann, ihr Handeln aber nicht dem Schutzzweck der jeweiligen Rechtsnorm dient. In solchen Fällen wird die Tatbestandsmäßigkeit als verfehlt oder uneingetreten angesehen, obwohl formale Merkmale erfüllt sein könnten.
Die Prüfung der Zweckwidrigkeit erfolgt vor allem im Zusammenhang mit dem Schutzzweck einer Norm. Es wird untersucht,
Zweckwidrigkeit ist keine eigene Straftat, sondern eine Auslegungscategorie, die dem Erkennen der tatsachenbezogenen Reichweite des Gesetzes
Kritik an der Zweckwidrigkeitslehre fokussiert oft auf deren Nähe zur teleologischen Interpretation und auf damit verbundenen