Zustimmungsgesetzen
Zustimmungsgesetze sind eine Kategorie von Rechtsvorschriften in föderativen Systemen, bei denen das Gesetzesvorhaben der Zustimmung einer separat gesetzgebenden Körperschaft bedarf, bevor es in Kraft treten kann. In Deutschland bezeichnet der Begriff Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, dem Organ, das die Interessen der Länder vertritt. Dadurch erhalten die Länder ein formales Mitbestimmungsrecht an bestimmten Bereichen der Gesetzgebung und Politik.
Sie unterscheiden sich von Einwilligungsgesetzen, bei denen die Einwilligung einzelner Betroffener erforderlich ist, und von Einspruchsgesetzen,
Typische Bereiche, in denen Zustimmungsgesetze vorkommen, betreffen die Organisation und Befugnisse der Verwaltung, Finanzbeziehungen zwischen Bund
Praktisch bedeutet dies, dass das Zustimmungsgesetz dem Mitbestimmungsrecht der Länder unterliegt und politische Verhandlungen zwischen Bund
Historisch dient das Konzept der Zustimmungsgesetze der Balance zwischen zentralstaatlichen Handlungsbedürfnissen und regionalen Sovereignitätsrechten. Es ist