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Zuschlagsposition

Zuschlagsposition bezeichnet im Vergaberecht die Rangfolge der Angebote in einem Vergabeverfahren. Sie gibt an, welches Angebot sich aufgrund der Bewertungsergebnisse für den Zuschlag qualifiziert hat. Die Zuschlagsposition ist damit die Stellung eines Angebots in der Reihenfolge der Bewertungsergebnisse, wobei die höchste Priorität in der Regel dem Angebot mit der besten Gesamtbewertung zukommt.

Die Bestimmung erfolgt typischerweise durch ein formales Bewertungsverfahren nach festgelegten Zuschlagskriterien, oft gewichtet (zum Beispiel Preis,

In der Praxis werden die Zuschlagspositionen in den Vergabeunterlagen dokumentiert und den Bietern mitgeteilt. Die Zuschlagsentscheidung

Der Begriff ist überwiegend im öffentlichen Beschaffungswesen gebräuchlich, kann aber auch in privaten Ausschreibungen verwendet werden.

Qualität,
Lieferung,
Service).
Aus
den
Einzel-
oder
Gesamtpunkten
ergibt
sich
eine
Rangfolge
der
Angebote;
das
Angebot
mit
Zuschlagsposition
1
erhält
in
der
Regel
den
Zuschlag,
vorausgesetzt
es
erfüllt
alle
formalen
und
rechtlichen
Anforderungen
und
es
bestehen
keine
Ausschlussgründe.
basiert
üblicherweise
auf
der
höchsten
oder
besten
Bewertung
unter
Beachtung
der
gesetzlichen
Vorgaben,
etwa
Ausschlussgründen,
Gleichbehandlung
und
Transparenz.
Bei
Rechtsmitteln
gegen
eine
Vergabepraxis
kann
die
Darstellung
der
Zuschlagspositionen
eine
zentrale
Rolle
spielen.
Unterschiede
zu
ähnlichen
Begriffen
wie
Zuschlagskriterium,
Zuschlagswert
oder
Zuschlagsentscheidung
bestehen
darin,
dass
Zuschlagsposition
die
Rangordnung
der
bewerteten
Angebote
bezeichnet,
während
andere
Begriffe
auf
einzelne
Kriterien
oder
den
formalen
Zuschlagsakt
selbst
fokussieren.