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Zulassungsnormen

Zulassungsnormen sind rechtlich bindende regulatorische Anforderungen, die die Genehmigung zur Vermarktung oder zum Betrieb von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen festlegen. Sie regeln den Anwendungsbereich der Zulassung, erforderliche Unterlagen, Prüf- und Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnung und laufende Marktbeobachtung.

Sie betreffen verschiedene Sektoren wie Pharmazie, Medizinprodukte, Chemikalien, Kosmetika, Fahrzeugtechnik, Lebensmittel und Umwelttechnologien. Ziel ist Sicherheit,

In der EU werden Zulassungsnormen durch EU-Verordnungen und nationale Verfahren umgesetzt. Arzneimittel können zentral zugelassen werden

Der Prozess umfasst in der Regel einen formellen Antrag, die Zusammenstellung relevanter Daten (Toxikologie, Wirksamkeit, Leistungsnachweise),

Zulassungsnormen unterscheiden sich von freiwilligen Standards (DIN, ISO). Sie können auf solche Normen verweisen, doch die

Wirksamkeit,
Umweltschutz
und
Verbraucherschutz
sowie
die
Harmonisierung
von
Regeln,
um
Handel
zu
ermöglichen.
(EMA,
Zentralverfahren).
Medizinprodukte
unterliegen
der
Konformitätsbewertung
mit
CE-Kennzeichnung
(MDR).
Chemikalien
unter
REACH
erfordern
Registrierung,
Bewertung
und
Beschränkungen;
zudem
regelt
CLP
Einstufung,
Kennzeichnung
und
Verpackung.
Fahrzeugzulassungen
erfolgen
über
EU-Typgenehmigungen
und
UN/ECE-Vorschriften.
In
Deutschland
tragen
Behörden
wie
das
BfArM,
das
BfR,
das
KBA
und
das
BAuA
Verantwortung
in
den
jeweiligen
Bereichen.
Begutachtung
durch
die
zuständige
Behörde
bzw.
eine
benannte
Stelle
sowie
eine
abschließende
Zulassungsentscheidung;
danach
sind
Nachmarktüberwachung
und
Meldepflichten
oft
Pflicht.
Erfüllung
allein
genügt
nicht,
um
rechtskonform
zu
sein.