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Wienkonventionen

Die Wiener Konventionen sind eine Gruppe internationaler Übereinkommen, die in Wien verhandelt und abgeschlossen wurden und einen zentralen Rechtsrahmen für diplomatische, konsularische Beziehungen sowie das Recht der Verträge schaffen. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des modernen Völkerrechts und kodifizieren zentrale Regeln, die in vielen Staatenrechtsordnungen anerkannt und umgesetzt werden.

Zu den wichtigsten Wiener Konventionen zählen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961, das Wiener

Das Übereinkommen über diplomatische Beziehungen legt den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung und Tätigkeit diplomatischer Vertretungen

Das Übereinkommen über konsularische Beziehungen regelt das Verhältnis zwischen Staaten im Bereich der Konsularhilfe, definiert Aufgaben

Das Übereinkommen über das Recht der Verträge schafft grundlegende Regeln für den Abschluss, die Auslegung, Änderung

Zusammen dienen die Wiener Konventionen als Kerntexte zur Ordnung internationaler Beziehungen und finden breite Anwendung in

Übereinkommen
über
konsularische
Beziehungen
von
1963
und
das
Wiener
Übereinkommen
über
das
Recht
der
Verträge
von
1969.
Diese
Abkommen
regeln
unterschiedliche,
aber
verwandte
Bereiche
des
zwischenstaatlichen
Umgangs.
fest.
Es
regelt
Privilegien
und
Immunitäten
diplomatischer
Vertreter,
den
Schutz
der
diplomatischen
Korrespondenz
sowie
die
Inviolabilität
von
Botschaften.
Es
trat
am
24.
April
1964
in
Kraft
und
wird
von
einer
großen
Zahl
von
Staaten
anerkannt.
und
Funktionen
von
Konsuln
sowie
deren
Privilegien
und
Immunitäten.
Es
trat
am
19.
März
1967
in
Kraft
und
ergänzt
die
Regelungen
zu
diplomatischen
Beziehungen.
und
Beendigung
von
Verträgen,
behandelt
Reservationsmöglichkeiten
und
die
Rolle
von
Vertragsbrüchen.
Es
trat
am
27.
Januar
1980
in
Kraft
und
gilt
als
zentrales
Rechtsinstrument
der
Vertragstheorie
und
-praxis.
internationalen
Verhandlungen,
Gerichtsverfahren
und
nationaler
Rechtsanwendung.