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Vollsperrung

Vollsperrung bezeichnet in der Straßenverkehrsordnung und dem allgemeinen Straßenverkehrsrecht die vollständige Sperrung eines Straßenabschnitts von der Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr. Dadurch dürfen gewöhnlich keine Fahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger den Abschnitt passieren. Ausnahmen können für Anlieger, Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge sowie für notwendige Wartungsarbeiten vorgesehen sein.

Vollsperrungen werden aus verschiedenen Gründen angeordnet: Bauarbeiten und Sanierungen, Instandhaltungen, Straßenbrüche oder Brückenprobleme, Unfälle, Naturereignisse wie

Die Umsetzung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei. Temporäre Verkehrszeichen weisen auf die Sperrung

Eine Vollsperrung hat umfangreiche Auswirkungen: erhöhte Reisezeiten, Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs, Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner

Hochwasser
oder
Geröll,
sowie
Sicherheitsmaßnahmen
bei
Großveranstaltungen.
Sie
können
vorübergehend
während
der
Arbeiten
oder
dauerhaft
bei
struktureller
Gefahr
gelten.
hin
und
leiten
den
Verkehr
über
ausgeschilderte
Umleitungsstrecken
(Detours).
Auskünfte
zu
Sperrungsdaten,
Dauer
und
Alternativrouten
erhalten
Bürgerinnen
und
Bürger
über
Bau-
bzw.
Behördeninformationen,
lokale
Medien
oder
Verkehrsdienste.
sowie
auf
Rettungs-
und
Lieferdienste.
Nach
Abschluss
der
Arbeiten
oder
Behebung
der
Gefahr
wird
die
Sperrung
wieder
aufgehoben
und
der
reguläre
Verkehr
freigegeben.
Im
Gegensatz
dazu
steht
die
Halbsperrung,
bei
der
der
Verkehr
nur
teilweise
eingeschränkt
ist,
während
eine
Richtung
oder
Fahrbahn
zumindest
teilweise
befahrbar
bleibt.