Vollsperrung
Vollsperrung bezeichnet in der Straßenverkehrsordnung und dem allgemeinen Straßenverkehrsrecht die vollständige Sperrung eines Straßenabschnitts von der Durchfahrt für den allgemeinen Verkehr. Dadurch dürfen gewöhnlich keine Fahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger den Abschnitt passieren. Ausnahmen können für Anlieger, Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge sowie für notwendige Wartungsarbeiten vorgesehen sein.
Vollsperrungen werden aus verschiedenen Gründen angeordnet: Bauarbeiten und Sanierungen, Instandhaltungen, Straßenbrüche oder Brückenprobleme, Unfälle, Naturereignisse wie
Die Umsetzung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei. Temporäre Verkehrszeichen weisen auf die Sperrung
Eine Vollsperrung hat umfangreiche Auswirkungen: erhöhte Reisezeiten, Beeinträchtigungen des öffentlichen Nahverkehrs, Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner