Verwaltungsrechtslehre
Verwaltungsrechtslehre bezeichnet die theoretische und systematische Auseinandersetzung mit dem Verwaltungsrecht, dem Teil des Öffentlichen Rechts, der die Rechtsstellung der Verwaltung, die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger sowie die Verfahren regelt, nach denen Verwaltungshandeln erfolgt. Sie dient der Klärung grundlegender Begriffe, Prinzipien und Strukturen des Verwaltungshandelns und der Rechtskontrolle.
Zentrale Themenschwerpunkte sind das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Prinzipien wie Rechtsstaatsgrundsätze, Gewaltenteilung und Vorhersehbarkeit des Verwaltungshandelns umfasst,
Historisch hat sich die Verwaltungsrechtslehre in der deutschen Rechtswissenschaft als eigenständige Theorie des Öffentlichen Rechts entwickelt
In Debatten der Lehre werden oft Fragen nach der Reichweite administrativer Ermessensspielräume, Transparenzpflichten, Rechtsfolgen formeller Fehler