Vertragsentstehung
Vertragsentstehung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Er setzt grundsätzlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten voraus: ein Angebot (Angebot) und eine Annahme (Annahme). Das Angebot ist eine Willenserklärung, durch die der Anbieter sich dem Abschluss eines Vertrags zu bestimmten wesentlichen Vertragsbestandteilen bindet. Die Annahme ist die zustimmende Willenserklärung des anderen Teils, die inhaltlich dem Angebot entspricht. Erst durch das Zusammenwirken dieser Erklärungen kommt der Vertrag zustande; der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist in der Regel der Zugang der Annahme beim Anbietenden.
Eine Abweichung in der Annahme gilt als Gegenangebot, durch das der ursprüngliche Vertrag nicht zustande kommt,
Formvorschriften spielen eine Rolle: Viele Verträge benötigen keine besondere Schriftform, doch für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das