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Vertragsentstehung

Vertragsentstehung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Er setzt grundsätzlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten voraus: ein Angebot (Angebot) und eine Annahme (Annahme). Das Angebot ist eine Willenserklärung, durch die der Anbieter sich dem Abschluss eines Vertrags zu bestimmten wesentlichen Vertragsbestandteilen bindet. Die Annahme ist die zustimmende Willenserklärung des anderen Teils, die inhaltlich dem Angebot entspricht. Erst durch das Zusammenwirken dieser Erklärungen kommt der Vertrag zustande; der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist in der Regel der Zugang der Annahme beim Anbietenden.

Eine Abweichung in der Annahme gilt als Gegenangebot, durch das der ursprüngliche Vertrag nicht zustande kommt,

Formvorschriften spielen eine Rolle: Viele Verträge benötigen keine besondere Schriftform, doch für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das

es
sei
denn,
der
Anbieter
erklärt
sich
ausdrücklich
mit
der
Änderung
einverstanden.
Angebote
können
widerrufen
werden,
solange
die
Annahme
dem
Angebot
noch
nicht
zugegangen
ist.
Vertragsentstehung
kann
auch
durch
konkludentes
Verhalten
erfolgen,
zum
Beispiel
durch
Lieferung
einer
Ware
in
Verbindung
mit
Zahlung;
in
solchen
Fällen
reicht
das
Verhalten
als
Zustimmung
zum
Vertrag,
auch
ohne
ausdrückliche
Willenserklärungen.
Gesetz
eine
formbedürftige
Gestaltung
vor
(zum
Beispiel
notarielle
Beurkundung
oder
Schriftform
bei
Grundstückskäufen).
Fehlt
die
gesetzlich
vorgeschriebene
Form,
kann
das
Rechtsgeschäft
unwirksam
oder
unwirksamkeitsbegründend
sein.
Die
genauen
Folgen
hängen
von
der
jeweiligen
Norm
und
dem
Gegenstand
des
Vertrages
ab.