Gegenangebot
Gegenangebot ist ein Begriff des Vertragsrechts, der eine Reaktion des Empfängers auf ein Angebot beschreibt, bei der der Empfänger dem ursprünglichen Angebot eigene, geänderte Bedingungen hinzufügt. Es handelt sich dabei um eine eigenständige Willenserklärung, kein stillschweigendes Einverständnis mit den ursprünglichen Konditionen.
Wirkung und Rechtsfolge: Ein Gegenangebot ist grundsätzlich eine Ablehnung des ursprünglichen Angebots und stellt zugleich ein
Zugang und Timing: Damit das Gegenangebot wirksam wird, muss es der anderen Partei zugehen. Die Geltungsdauer
Beispiel: A bietet einen Gebrauchtwagen für 10.000 Euro an. B antwortet: „Ich kaufe ihn für 9.000 Euro.“
Abgrenzung: Ein bloßes Nachfragen oder weiterführen von Verhandlungen über dieselben Kernbedingungen kann je nach Rechtsordnung unterschiedlich