Gegenangebots
Gegenangebots, in der Regel genannt Gegenangebot, bezeichnet im Vertragsrecht eine Reaktion auf ein Angebot, bei der der Empfänger die vorgeschlagenen Bedingungen ändern oder ergänzen und damit ein neues Angebot vorlegen. Durch ein Gegenangebot wird das ursprüngliche Angebot grundsätzlich abgelehnt und durch eine neue Willenserklärung ersetzt. Erst eine ausdrückliche Annahme dieses neuen Angebots führt zum Vertrag.
Rechtlich basiert das Konzept vor allem auf dem deutschen BGB. Ein Angebot ist grundsätzlich verbindlich, kann
Gegenangebote unterscheiden sich von einer einfachen Annahme, die die ursprünglichen Bedingungen unverändert übernimmt. Sie sind auch
In der Praxis dient ein Gegenangebot der Verhandlungsspur, indem grundlegende Konditionen neu verhandelt werden, ohne den