Vertragsbruch
Vertragsbruch, umgangssprachlich auch Vertragsverletzung genannt, bezeichnet das Scheitern einer oder mehrerer vertraglich vorgesehenen Pflichten durch eine Vertragspartei. Im deutschen Zivilrecht ist es in der Regel eine zivilrechtliche Angelegenheit; strafrechtliche Konsequenzen ergeben sich nur, wenn zusätzlich strafbare Handlungen vorliegen, etwa Betrug oder Untreue.
Voraussetzung ist ein bestehendes Rechtsverhältnis (Vertrag), eine vertragliche Pflicht sowie deren Verletzung durch den Schuldner, die
Häufige Formen sind Nichtleistung (un erfüllte Pflicht), Verzug (Verspätung der Leistung) und mangelhafte oder fehlerhafte Leistung.
Rechtsfolgen sind vielfältig: Nacherfüllung (z. B. Reparatur oder Ersatzlieferung) oder Rückgabe der Sache; Rücktritt oder Minderung
Vertragsbruch führt in der Regel zu zivilrechtlichen Ansprüchen; strafrechtliche Folgen ergeben sich nur bei zusätzlichen Straftaten.