Vertragsaussage
Vertragsaussage bezeichnet in der Praxis eine Aussage einer Partei, die im Rahmen eines Vertrags oder in Verhandlungen getroffen wird und den Inhalt, den Umfang oder die Rechtsfolgen der vertraglichen Verpflichtung ausdrückt. Der Begriff ist kein feststehender juristischer Fachausdruck im BGB, wird aber in Lehre und Praxis verwendet, um den Kern einer Vereinbarung zu kennzeichnen.
Vertragsaussagen können ausdrückliche Verpflichtungen umfassen, wie Zusagen zu Lieferung, Leistung oder Zahlung, sowie Leistungsbeschreibungen, Qualitätsversprechen oder
Die rechtliche Wirkung von Vertragsaussagen hängt von der Auslegung der Erklärung ab. Die Vertragsauslegung richtet sich
Praktisch dient die präzise Formulierung von Vertragsaussagen der Klarheit, der Risikoverteilung und der Durchsetzbarkeit der Vereinbarung.