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Versuchsperson

Versuchsperson bezeichnet eine Person, die an einem wissenschaftlichen oder medizinischen Experiment teilnimmt. Der Begriff wird in Forschungskontexten verwendet, insbesondere bei klinischen Studien, pharmakologischen Tests sowie psychologischen oder sensorischen Experimenten. Je nach Fachgebiet kommen auch Bezeichnungen wie Proband bzw. Probandin vor; in der modernen Fachsprache wird zunehmend von Teilnehmenden oder Studienteilnehmenden gesprochen, um Freiwilligkeit und Würde der Person zu betonen.

Die Teilnahme erfolgt in der Regel auf Basis einer informierten Einwilligung. Teilnehmende haben das Recht auf

Historisch hat der Ausdruck auch eine belastete Konnotation aufgrund früher wissenschaftlicher Misshandlungen. Aus diesem Grund werden

Aufklärung,
Freiwilligkeit,
Widerruf
und
Datenschutz.
Ethikkommissionen
prüfen
Studienprotokolle,
Risiken
werden
bewertet
und
Maßnahmen
zum
Schutz
der
Teilnehmenden
festgelegt.
In
Deutschland
und
der
Europäischen
Union
gelten
Regelwerke
wie
die
gute
klinische
Praxis
(GCP),
die
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
sowie
Leitlinien
der
Declaration
of
Helsinki,
um
Sicherheit,
Würde
und
Rechte
der
Beteiligten
zu
schützen.
Der
Begriff
verweist
damit
auf
die
zentrale
Rolle
der
Person
im
Forschungsprozess,
die
nicht
bloß
Objekt,
sondern
Subjekt
der
Untersuchung
ist.
heute
häufig
neutralere
Bezeichnungen
verwendet,
und
der
Fokus
liegt
stärker
auf
freiwilliger
Beteiligung,
informierter
Einwilligung
und
dem
Schutz
der
Teilnehmenden.